Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen der Schmidt-Soffel GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführungsbeginn zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 4 Ausführung der Leistung

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.

§ 5 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. nach den Bestimmungen der VOB/B, soweit diese vereinbart wurden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Haftung

Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Neunkirchen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.